Das Staatliche Schulamt und seine Aufgaben
(Art. 111, Satz 1 BayEUG)
Zur staatlichen Schulaufsicht gehören u.a. die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, die Förderung und Beratung der Schulen, die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal.
Auf dieser Grundlage formuliert das Staatliche Schulamt in der Landeshauptstadt München für sich folgende Aufgabenbereiche:
Im Staatlichen Schulamt sind 135 Grundschulen, 44 Mittelschulen und 29 Private Schulen mit ca. 60.000 Schülern und etwa 4500 Lehrkräften angesiedelt
Das Staatliche Schulamt als Organ der Schulverwaltung
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Salvatorplatz 2, 80333 München
Regierungen der 7 Regierungsbezirke:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39, 80538 München
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Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth
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Regierung von Niederbayern
Regierungspl. 540, 84028 Landshut
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Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach
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Regierung der Oberpfalz
Emmeramspl. 8, 93047 Regensburg
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Regierung von Unterfranken
Peterpl. 9, 97070 Würzburg
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Regierung von Schwaben
Fronhof 10, 86152 Augsburg
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76 Staatliche Schulämter in Bayern
in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Grund- und Mittelschulen