(Art. 111, Satz 1 BayEUG)
Zur staatlichen Schulaufsicht gehören u.a. die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, die Förderung und Beratung der Schulen, die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal.
Auf dieser Grundlage formuliert das Staatliche Schulamt in der Landeshauptstadt München für sich folgende Aufgabenbereiche:
Im Staatlichen Schulamt sind 135 Grundschulen, 44 Mittelschulen und 29 Private Schulen mit ca. 60.000 Schülern und etwa 4500 Lehrkräften angesiedelt
Im Schulamt sind 12,5 Schulräte zusammen mit 17 Verwaltungsangestellten und einem Regierungsamtmann tätig.
Staatliche Schulämter in Bayern werden gemäß Bayerisches Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen gemeinsam von einem Schulaufsichtsbeamten (Fachlicher Leitung) und vom Landrat oder dem Oberbürgermeister (Rechtliche Leitung) geleitet. Das Staatliche Schulamt in der Landeshauptstadt München wird von Frau Bettina Betz (Fachlicher Leitung - Angelegenheiten überwiegend fachlicher Natur) und von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter (Rechtliche Leitung - Angelegenheiten überwiegend rechtlicher Natur - übertragen an Frau Leitende Verwaltungsdirektorin Julia Streibl) geleitet.
Vom Staatlichen Schulamt als Schulaufsichtsbehörde ist das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München zu unterscheiden. Diese städtische Behörde ist für den Schulaufwand der Schulen (z.B. Gebäude der Schulanlage, Sportstätten, Lehr- und Lernmittel) zuständig.