Vorsitz:

Dr. Michael Hoderlein-Rein

Büro:

Grundschule an der Berg-am-Laim-Straße 142

81673 München

Telefon / AB   089 64282368

Fax                 089 4626153348

E-Mail              

 

Generell werden die dienstlichen Interessen von Lehrkräften, Schulleitungen und Verwaltungsangestellten an den Münchner Grund- und Mittelschulen auf allen dienstlichen  Ebenen im Rahmen der so genannten Stufenvertretung betreut:

Örtlicher Personalrat (ÖPR): Hier finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Für Angelegenheiten vor Ort ist der Örtliche Personalrat für die Gesamtheit der Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamts in der Landeshauptstadt München zuständig. 

Bezirkspersonalrat (BPR)

Angelegenheiten, die vor allem mit Bewerbungen, Beförderungen, Dienstunfähigkeit u.ä. zu tun haben, bearbeitet der Bezirkspersonalrat bei der Regierung von Oberbayern.

Hauptpersonalrat (HPR)

Mit übergeordneten, allgemeinen Angelegenheiten befasst sich der Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

Ihr Örtlicher Personalrat

Wir sind die von den Beschäftigten gewählte Interessenvertretung beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München. Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) regelt hierfür die Möglichkeiten der Mitwirkung, der Mitbestimmung und des Initiativrechts.

Aufgaben und Ebenen Ihrer Personalvertretung

Unsere Aufgaben als Personalräte sind in den Artikeln 67 bis 79 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes beschrieben.

Wir beschäftigen uns vor allem mit

  • der individuellen Beratung in persönlichen dienstlichen Fragen,
  • der Mitwirkung beim Fortbildungsangebot für die Beschäftigten,
  • der Mitwirkung bei Umsetzungen von Beschäftigten innerhalb Münchens,
  • Stellungnahmen bei Bewerbungen auf Funktionsstellen und
  • Initiativen zur Verbesserung der Arbeitssituation in München.

Außerdem sind wir mit personalrechtlichen Vorgängen befasst, wie Einstellungen, Verbeamtungen, Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen sowie den Inhalten von Personalfragebögen.

Der Tätigkeit von Personalräten sind allerdings Grenzen gesetzt.

So dürfen Personalräte keine rechtliche Vertretung übernehmen. Dies ist Aufgabe der Rechtsabteilungen von Verbänden und Gewerkschaften sowie von Rechtsanwälten.

Wir sind auch keine Berufspolitiker. Als Personalräte arbeiten wir jedoch mit Berufsverbänden und Gewerkschaften konstruktiv zusammen.

Zweimal im Jahr laden wir zur Personalversammlung ein.

Der Vorsitzende des Örtlichen Personalrats und die Fachliche Leitung des Staatlichen Schulamts berichten dabei von aktuellen bildungspolitischen Entwicklungen in der Münchner Schullandschaft und stehen Ihnen für Nachfragen zur Verfügung. 

Nutzen Sie diese Möglichkeit, uns kennen zu lernen und sich aus erster Hand zu informieren!

Die Einladungen erhalten alle Schulen mit der Post.

Das Datum der nächsten Personalversammlung entnehmen Sie bitte dem Aushang in Ihrem Lehrerzimmer.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

 

Zusätzliche Informationen