siehe Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern

(Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. April 2021, Az. III.3-BO7128.0/8/2)

 Die als Fachberaterinnen bestellten Lehrkräfte unterstützen in dieser Eigenschaft das Staatliche Schulamt bei der Wahrnehmung seiner schulaufsichtlichen Aufgaben in den jeweiligen Fächern und Fachbereichen. Sie üben die Fachberatung im Rahmen ihres Hauptamtes aus.

 

AUFGABEN:

 

Die Fachberatungen haben im Wesentlichen folgende allgemeine Aufgaben für ihr Fach wahrzunehmen:

  • Unterstützung und Beratung der Schulrätinnen und Schulräte, Schulleiterinnen undSchulleiter sowie Lehrkräfte in fachlichen, didaktisch-methodischen und organisatorischenFragen
  • Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Schulamts- und Schulebene
  • Beratung der Schulen bei der Planung und Durchführung der besonderenLeistungsfeststellung in Jahrgangsstufe 9 und der Abschlussprüfung in Jahrgangsstufe 10
  • Unterstützung bei dienstlichen Beurteilungen im Rahmen der Beurteilungsrichtlinien
  • Durchführung von Dienstbesprechungen im Auftrag des Staatlichen Schulamts
  • Mitwirkung in der 2. Phase der Lehrerbildung
  • Beratung der Schulen und Aufwandsträger bei der Errichtung, Ausstattung, Nutzung undInstandhaltung von Fachräumen
  • Beratung der Schulen und Aufwandsträger bei der Beschaffung und Pflege von Lehr- undLernmitteln
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

 

 

Zusätzliche Informationen