1. Adressen und Zuständigkeitsbereiche
2. Das Netzwerk Verkehrs- und Sicherheitserziehung in der Landeshauptstadt München
3. Aufgaben der Fachberater im Netzwerk Verkehrs- und Sicherheitserziehung
4. Aufgaben der Verkehrslehrer und Sicherheitsbeauftragten an den Schulen
5. Adressen der Kooperationspartner im Münchner Netzwerk VSE
1. Adressen und Zuständigkeitsbereiche
FACHBERATER |
GRUNDSCHULBEREICH |
Frau MOCK Fax 089 / 233 - 36505
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Zuständigkeitsbereich GS Schulräte Bezirk XIV, XV + Privatschulen Bezirke XIII
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Frau RIED Fax 089 / 81 80 88 208 - 22
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Zuständigkeitsbereich GS Bezirke I, II, III, IV
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Frau KITZEDER Fax 089 / 88 94 960 - 822
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Zuständigkeitsbereich GS Schulräte Bezirke X, XI, XII, XIII
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Frau BAUER Fax 089 / 31 20 37 - 30
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Zuständigkeitsbereich GS Schulräte WEIMANNBezirke V, VI, VII, VIII |
FACHBERATER |
MITTELSCHULBEREICH |
Frau WEIMANN Fachberaterin für Verkehrserziehung und Unfallverhütung beim Staatl. Schulamt in der LHM (MS) Mittelschule an der Elisabeth-Kohn-Straße Tel. 089 / 30 65 87 98 - 0
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Zuständigkeitsbereich MS Schulräte Bezirke II, VIII, IX, XI, XII
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FACHBERATER |
FÖRDERSCHULBEREICH |
Herr PASCH Fachberater für Verkehrserziehung und Unfallverhütung bei der Regierung von Oberbayern SFZ München Mitte 1, Dachauer Str. 98 Tel. 089 / 12 11 63 931 Fax 089 / 12 11 63 939
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Zuständigkeitsbereich Regierung von Oberbayern alle Förderschulen in der Landeshauptstadt und im Landkreis München sowie in Oberbayern
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2. Das Netzwerk Verkehrs- und Sicherheitserziehung in der Landeshauptstadt München
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3. Aufgaben der Fachberater im Netzwerk Verkehrs- und Sicherheitserziehung
Den Fachberatern kommt im Münchner Netzwerk VSE eine zentrale Rolle zu.
Gemäß dem Leitfaden haben die Fachberater folgende Aufgaben:
-
Unterstützung und Beratung der Schulräte, Schulleiter und Lehrkräfte in fachlichen, didaktisch-methodischen und organisatorischen Fragen
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Planung, Organisation und Durchführung von mind. zwei Dienstbesprechungen für die Verkehrs- und Sicherheitsbeauftragten der Schulen mit thematischen Schwerpunkten für GS und MS
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Mitarbeit in der lokalen Lehrer-Aus- und Fortbildung
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Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen der KUVB und des Seminar Bayern in Dillingen.
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Multiplikation aktueller Lehrplan-Tendenzen, amtlicher Verlautbarungen sowie aktueller Medien
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Lokale Mitarbeit an der Unterrichtsentwicklung im Bereich VSE
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bei Bedarf Beratung der Lehrkräfte und Schulen
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Führen der jährlichen Unfallstatistik des Schulamtes mit Ermittlung von Unfallschwerpunkten
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Anfertigen eines jährlichen Tätigkeitsberichtes
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Zusammenarbeit mit den Verkehrserziehern der Polizei (regelmäßiger Austausch, gemeinsame Planung der JVS)
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Zusammenarbeit mit dem örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten (ÖVSB) der Polizei und des Landkreises
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Zusammenarbeit mit der örtlichen Verkehrswacht
Als regionale Besonderheit kommt die schulartübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Fachberater-Bereichen Grund- und Mittelschule (dem Schulamt unterstellt) und dem Bereich der Förderschulen (der Regierung von Oberbayern unterstellt) dazu. Gerade bei der aktuellen schulpolitischen Entwicklung, die die Integration von Schülern mit Förderbedarf in die allgemeinen Grund- und Mittelschulen fördert, erweist sich die über die Jahre gewachsene Zusammenarbeit zwischen den Fachberatern für den Volksschulbereich und dem Fachberater für den Förderschulbereich als hilfreich.
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4. Aufgaben der Verkehrslehrer und Sicherheitsbeauftragten an den Schulen
Als Ansprechpartner vor Ort an den Schulen werden Verkehrslehrer und Sicherheitsbeauftragte ernannt. Sie haben folgende Aufgaben:
als Verkehrslehrer (in Anlehnung an die KME des Bayer. Staatsministeriums vom 10.8.1970)
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Besuch der vom Fachberater ausgerichteten „Dienstbesprechung(en) für Verkehrslehrer“ über das Staatl. Schulamt – Dienstpflicht!
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Information und Beratung des Schulleiters und des Lehrerkollegiums in Fragen der Verkehrserziehung
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Anregung zur Beschaffung von Lehr- und Arbeitsmitteln
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Sammlung und Weitergabe aller einschlägigen Vorschriften, Informationen, berichte und Statistiken zur Verkehrserziehung
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Mitarbeit bei der Planung und Organisation der Übungen im Schonraum
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Anregung von Projekten /Aktionen zur Verkehrserziehung, Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung
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Mitarbeit bei der Schulwegsicherung
-
Zusammenarbeit mit der Polizei und örtlichen Gremien, die die schulische Verkehrserziehung und die Verkehrssicherheit fördern.
als Sicherheitsbeauftragte (siehe Veröffentlichung der KUVB):
Der Sicherheitsbeauftragte soll
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den Schulleiter auf Unfallgefahren aufmerksam machen und ihn beraten
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dem Schulleiter technische Mängel melden, die ihm bekannt sind
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den Schulleiter bei der Wahrnehmung seiner sonstigen Aufgaben in der Unfallverhütung und Ersten Hilfe unterstützen, z.B. bei der Sicherstellung einer reibungslosen Ersten Hilfe (Ersthelfer, Material, Alarmierung) und bei der Durchführung der beiden jährlich vorgeschriebenen Probealarme
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Kontakt zum Fachberater für Verkehrserziehung und Unfallverhütung halten
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Unfallschwerpunkte ermitteln, eine Unfallstatistik anfertigen
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darauf achten, dass Unfallmeldungen gewissenhaft und gründlich ausgefüllt werden und dass möglichst alle Unfallverursacher genannt werden
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als Multiplikator für das Lehrerkollegium wirken (Besorgung und Weitergabe von schriftlichem Material, Filmen, Dias usw. zur Unfallverhütung, regelmäßige Redezeit in der Lehrerkonferenz, Anregungen zur Sicherheitserziehung, usw.)
-
auf einwandfreie, evtl. gekennzeichnete Rettungswege achten, Aushänge über Feueralarm entwerfen, die Überprüfung der Feuerlöscher kontrollieren
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sich durch Eltern und Schüler unterstützen lassen (Schulforum)
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sich durch Plakate, Schülerzeitungsbeiträge, Aktionen bei Schulfesten usw. an die Schüler wenden und sie auf die Belange der Unfallverhütung aufmerksam machen.
Der Sicherheitsbeauftragte
-
unterstützt den Schulleiter in allen Sicherheitsfragen.
-
hat für seine Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter keine zusätzliche Verantwortung. Die Verantwortung für die Durchführung der Unfallverhütung im inneren Schulbereich trägt der Schulleiter.
- Dazu kommen seit 2012 Aufgaben im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes (AsiG). Insbesondere geht es dabei neben der algemeinen Sicherheitsorganisation speziell um die Problemfelder
- Lärm und Akustik
- Bildschirmarbeitsplätze
- Veranstaltungen
- Innenraumbelastungen und
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
In der Regel werden die Aufgaben des Verkehrslehrers und des Sicherheitsbeauftragten an eine Person in Personalunion übertragen.
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5. Adressen der Kooperationspartner im Münchner Netzwerk VSE
Staatl. Schulamt in der LHM
Frau Kulzer-Seewald, SchaDin
Schwanthaler Str. 40, 80336 München
Tel. 233 - 83431
Fax 233 - 83457
Jugendverkehrsschulen / Polizei
Herr Bittner, VPI/VE
Tegernseer Landstraße 210, 81549 München
Tel. 621 636 - 15
Fax 621 636 - 28
Kommunale Unfallversicherung Bayern
Herr Haring Tel. 360 93 - 403
Ungerer Str.71, 80805 München
Fax 360 93 - 494
Verkehrswacht München
Herr Hügelmann
Rüdesheimer Straße 7, 80686 München
Tel. 54 01 46 - 12
Fax 54 01 46 - 20
Seminar Bayern für Verkehrs- und Sicherheitserziehung
Frau Rauch
Postfach 13 02, 89401 Dillingen an der Donau
Tel. 09071 / 53 - 254 (- 125),
Fax 09071 / 53 - 5 - 254 (- 5 - 125)
http://alp.dillingen.de/service/verkehrserziehung